Wir Ärzte hatten die gesetzliche Vorgabe, nur medizinisch dringend erforderliche Therapien zu verordnen. Die konkrete Vorgabe lautete: "Medizinisch dringend erforderlich sind insbesondere diagnostische und therapeutische Maßnahmen, die der Abwendung von lebensbedrohlichen Gefahren für die körperliche oder seelische Unversertheit oder von Krankheitsfolgen, der Linderung von Schmerzzuständen oder der Aufrechterhaltung elementarer Lebensfunktionen dienen und keinen Aufschub erlauben."
Diese strenge Indikationsstellung wurde im Rahmen der schrittweisen Rücknahme der "Lock Down"-Maßnahmen wieder gelockert. Die Heilmittelerbringer haben aber genauso wie die Arztpraxen strenge Hygienevorschriften zu erfüllen. Daher sind wir Ärzte weiterhin gesetzlich verpflichtet, in jedem Einzelfall die aktuelle medizinische Erfordernis zu prüfen. Außerdem müssen wir gemeinsam mit unseren Patienten entscheiden, ob die Heilmitteltherapie unter Einhaltung eines sinnvollen Hygienekonzepts erbracht werden kann und für die verordnete Indikation auch zielführend ist. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Vorgaben für uns Ärzte gesetzlich bindend sind und uns, sollten wir uns nicht an diese Indikationsstellung halten, eine Überprüfung und ggf. ein Regress droht.