Die "Kind Krank"- Schreibung ist prinzipiell nur bei selbst erkranktem Kind möglich.
Wir haben Ihnen dazu den Link des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) angefügt. Die Ausnahmen sind in dem Link mit aufgeführt, eine der wichtigsten Ausnahme für Euch/Sie dürfte sein, wenn "das Kind eine Einrichtung auf Empfehlung von behördlicher Seite nicht besucht", für die "Kind- Krank- Schreibung" benötigten wir dann allerdings auch die offizielle Empfehlung des Gesundheitsamtes.